Allgemeine Geschäftsbedingungen ConTexts Profiles GmbH & Co. KG
Präambel
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Geltung dieser Bedingungen
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1. Betreiber des Technologie-Jobboard NordWest ist die ConTexts Profiles GmbH & Co. KG, nachfolgend ConTexts genannt, vertreten durch die ConTexts Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den GF. Jeder Besucher bzw. Nutzer dieser Internetdomain tritt durch seinen Besuch mit der ConTexts in vertragliche Beziehungen. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste, sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners haben keine Gültigkeit, einer Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingung wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von ConTexts schriftlich bestätigt werden.
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3. Durch nachfolgende Nutzung bestätigt der Besucher, dass er die AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Der Besucher und Benutzer wird nachfolgend User/Kunde genannt.
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Geschäftsbedingungen
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§ 1 Inhalt des geschäftlichen Angebots von ConTexts
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1. ConTexts ist ein Stellenmarkt im Internet zur Zusammenführung von Arbeitsplatzbietenden und Arbeitsplatzsuchenden, insbesondere über Stellenangebote und Lebensläufe, über deren Veröffentlichung und deren Matching.
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2. Das Angebot von ConTexts gliedert sich in drei Hauptbereiche:"Stellenangebote" „Unternehmensprofile“ und Informationen über die Region „ Der Nordwesten". Im Bereich „Karriereservice“ sind Informationen und Tipps rund um eine Bewerbung zu entnehmen.
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a) Bei den Stellenangeboten geben Arbeitsplatzbietende eine konkrete Information über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle und die bestehende Möglichkeit zum Abschluss eines Dienstvertrages als Arbeitsvertrag. Die Stellenangebote werden individuell gestaltet mit der Möglichkeit zur Einbindung des Firmenlogos und Link zu einer bestehenden Homepage des Stellenanbieters und mit direkter online - Bewerbungsmöglichkeit für den Bewerber durch E-Mail zum Stellenanbieter. Bei den Stellenangeboten wird Arbeitsplatzsuchenden durch eine Abfragemaske mit detaillierten Selektionsmöglichkeiten die zielgenaue Stellensuche ermöglicht.
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b) Durch E-Mail-Verteiler werden User/Kunden von ConTexts automatisch über Stellenangebote informiert.
3.Private Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Dienstverschaffung
ConTexts Profiles GmbH & Co. KG ist darüber hinaus tätig in den Sparten Private Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Dienstverschaffung tätiges Personaldienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt der Vermittlung von IT-Experten sowie Fachkräften und Spezialisten aus anderen Technologiebereichen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen zwischen ConTexts und dem Auftraggeber oder Entleiher für alle durch ConTexts zu erbringenden Leistungen, insbesondere Leistungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, Leistungen im Rahmen der Personalvermittlung, sowie dienstvertragliche Leistungen.
(1) Angebote, Verträge
Angebote von ConTexts sind freibleibend.
Änderungen, Ergänzungen und/oder Kündigungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers nach Vertragsabschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
An Verträgen, Kandidatenprofilen, Präsentationen, Abbildungen, Graphiken, Zeichnungen, Kalkulationen, Informationen, Texten und sonstigen Unterlagen behält sich ConTexts Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Vertraulichkeit
Die Parteien sichern sich gegenseitig strengste Vertraulichkeit zu. Insbesondere verpflichten sich die Parteien, alle Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung von Personalvermittlungsverträgen, Arbeitnehmerüberlassungsverträgen oder Dienstverträgen erhalten, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. ConTexts weist den Auftraggeber darauf hin, dass ConTexts Daten seiner Auftraggeber elektronisch speichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehung erforderlich ist.
I. Private Arbeitsvermittlung
Besondere Bedingungen für Personalvermittlungsverträge
(1) Zustandekommen des Vertrages und Durchführung
Ein Vermittlungsvertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des verbindlichen ConTexts-Personalvermittlungsvertrages durch den Auftraggeber.
ConTexts wird solange Vorschläge zur Besetzung der vakanten Position machen und geeignete Personen suchen, bis ein Vertragsabschluss zwischen vermitteltem Kandidaten und Auftraggeber zustande kommt oder der Personalvermittlungsvertrag gekündigt wird.
Beide Parteien haben das Recht den Personalvermittlungsvertrag jederzeit in schriftlicher Form zu kündigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ConTexts unverzüglich zu unterrichten, wenn kein Interesse mehr an einer Vermittlung besteht, um unnötige Kosten zu vermeiden. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht hat ConTexts einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten.
ConTexts wird die Vermittlung professionell, diskret und im Sinne des Auftraggebers durchführen, kann aber keine Gewähr für die Auffindung eines geeigneten Kandidaten und dessen erfolgreiche Integration übernehmen. Ansprüche auf etwaigen Schadenersatz sind insofern ausgeschlossen. Die Dienstleistung des Vermittlers ConTexts für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten. Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Kandidaten die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. ConTexts und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Kandidaten ergeben. ConTexts versteht alle Vermittlungsaufträge als Exklusivaufträge.
(2) Honorare, Zahlung
(2.1) Bearbeitungshonorar:
Für die unabhängig vom tatsächlichen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses anfallenden Aufwendungen für die Bearbeitung eines Auftrags behält sich ConTexts im Einzelfall die Erhebung eines Bearbeitungshonorars für u. a. folgende Leistungen vor:
- Beratung über Personalsuche/Vermittlungswege
- Bedarfsanalysen
- Bestimmung/Erstellung eines Anforderungs-/Mitarbeiterprofils
- Suche/Recherche in Bewerberdatenbanken, Zeitungen, Zeitschriften, etc.
- Veranlassung der Anzeigenschaltung zur Personalsuche
- Sichtung der Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen
- Darstellung der Kandidaten durch aussagefähige Exposés
- Beratung über das Personalauswahlverfahren
- Absage der nicht berücksichtigten Kandidaten
Die Konditionen des Bearbeitungshonorars werden nach Vereinbarung einzelvertraglich geregelt. Das Bearbeitungshonorar wird bei erfolgreicher Vermittlung auf das Vermittlungshonorar angerechnet.
(2.2) Vermittlungshonorar:
Mit Abschluss eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem von ConTexts vermittelten Kandidaten und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag je nach Vereinbarung im Personalvermittlungsvertrag ein Honorar berechnet. Sollte eine schriftliche Vereinbarung nicht vorliegen, beträgt das Honorar 35% des Bruttojahresgehaltes zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend.
Das Bruttojahreseinkommen des vermittelten Kandidaten berechnet sich unter Einschluss aller Zuschläge und zusätzlichen Leistungen wie Jahressonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Provisionen, Boni, Gewinn- und Ertragsbeteiligungen, Tantiemen, geldwerter Vorteil eines Dienstwagens usw.
Falls aufgrund des Bewerbungsgespräches oder der betrieblichen Struktur des Auftraggebers der durch ConTexts zur Vermittlung vorgestellte Kandidat in einer anderen Position eingestellt wird, wird das Honorar nach dem Auftrag bemessen, für den der Kandidat ursprünglich vorgestellt wurde.
Der Auftraggeber hat ConTexts unverzüglich nach Vertragsabschluss mit dem Kandidaten über die vereinbarten Konditionen zu unterrichten. Das Honorar wird fällig mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten.
II. Arbeitnehmerüberlassung
Besondere Bedingungen für Arbeitnehmerüberlassungsverträge
(1) Behördliche Genehmigung
ConTexts ist im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, erteilt durch das Landesarbeitsamt Niedersachsen/Bremen in Hannover.
(2) Auswahl der Mitarbeiter
ConTexts steht dafür ein, dass die überlassenen Mitarbeiter allgemein für die vereinbarte Tätigkeit geeignet, sorgfältig ausgewählt und auf die erforderliche Qualifikation hin überprüft sind. Eine weitergehende Prüfungspflicht besteht nicht. Der Entleiher sollte sich von der Eignung der ihm überlassenen Mitarbeiter für die vorgesehene Tätigkeit überzeugen. ConTexts selbst schuldet dem Entleiher gegenüber die Arbeitsleistung oder einen bestimmten Arbeitserfolg nicht.
(3) Rechtsstellung der Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen einem ConTexts-Mitarbeiter und Entleiher begründet. Während des Einsatzes unterliegen ConTexts-Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Entleihers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung aller Informationen verpflichtet von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen ConTexts und dem Entleiher vereinbart werden.
(4) Allgemeine Pflichten des Entleihers
Der Entleiher verpflichtet sich, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Er hat ConTexts-Mitarbeiter darüber hinaus vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in deren Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, zu unterrichten sowie sie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Der Entleiher hat dafür Sorge zu tragen, dass ConTexts-Mitarbeiter dem Arbeitsschutzrecht entsprechend durch den Betriebsarzt laufend betreut werden. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Entleiher. Bei einem Arbeitsunfall hat der Entleiher ConTexts unverzüglich zu benachrichtigen.
(5) Einsatz der Mitarbeiter
Der Entleiher setzt ConTexts-Mitarbeiter ausschließlich für Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel, Maschinen oder Technologien verwenden und bedienen. Der Entleiher setzt ConTexts-Mitarbeiter nicht zur Beförderung von Geld oder Geldinkasso ein und stellt ConTexts insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
Wird der Betrieb des Entleihers bestreikt, ist ConTexts zur Überlassung der Mitarbeiter nicht verpflichtet.
(6) Abwerbeverbot/Honorar
Der Entleiher verpflichtet sich, keine ihm überlassenen ConTexts-Mitarbeiter in unzulässiger Weise durch Direkteinstellung abzuwerben. Kommt es zwischen einem ConText-Mitarbeiter und dem Entleiher oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zu einem eigenständigen Arbeitsvertrag für die Zeit nach der Überlassung und geschieht dies innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Überlassung, so wird unwiderleglich vermutet, dass der Arbeitsvertrag aufgrund der Vermittlung von ConTexts zustande gekommen ist. Eine solche Vermittlung ist honorarpflichtig und wird mit 35% des arbeitsvertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts dem Entleiher in Rechnung gestellt.
(7) Mitarbeiterentlohnung
ConTexts hat für seine Mitarbeiter Lohn- und Gehaltsvereinbarungen nach dem Tarifvertrag des IGZ mit dem DGB getroffen. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Mitarbeiter festgelegt. ConTexts verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nach zu kommen und sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
(8) Abrechnung
Grundlage der Abrechnung sind die vom Entleiher monatlich gegengezeichneten und überprüften Arbeitszeitnachweise der Mitarbeiter. Abgerechnet wird nach den vertraglich vereinbarten Stundenverrechnungssätzen. Der Entleiher hat sicher zu stellen, dass die abzurechnenden Arbeitszeitnachweise geprüft, gegengezeichnet und ConTexts zugänglich gemacht werden. Werden Einwände gegenüber ConTexts nicht innerhalb von 14 Tagen nach Einreichen schriftlich erhoben, gelten die Arbeitszeitnachweise als vom Entleiher genehmigt. Rechnungen werden wöchentlich auf dieser Grundlage gestellt und sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundenverrechnungssatz zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die jeweiligen Stundenverrechnungssätze verstehen sich am vereinbarten Einsatzort. Reisekosten sind vom Entleiher zu erstatten. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter wird im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart. Es gelten folgende Zuschläge: Für jede Mehrarbeitsstunde ab 40,01 Stunden wird ein Aufschlag von 25% erhoben. Für Samstagsstunden wird ein Aufschlag von 50% erhoben. Für Sonntagsstunden ein Aufschlag von 70% und für Feiertagsstunden wird ein Aufschlag von 100% erhoben.
(9) Haftung
ConTexts haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet ConTexts nicht.
III. Dienstleistungsverträge
Besondere Bedingungen für Dienst- und Dienstverschaffungsverträge
(1) Vertragsgegenstand
ConTexts erbringt für Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich IT, verschiedener Technologiebereiche, Technik und Management. Einzelheiten werden zwischen den Parteien schriftlich festgelegt.
(2) Mitwirkung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von ConTexts und eventuellen Erfüllungsgehilfen zu unterstützen. Insbesondere wird er unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind.
Das Weisungsrecht gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern, insbesondere die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung obliegt ausschließlich ConTexts. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, auftragsbezogene Ausführungsanweisungen im Einzelfall zu erteilen.
(3) Vergütung
Maßgebend für die Berechnung der Vergütung ist der einzelvertraglich vereinbarte Stundenverrechnungssatz zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird von ConTexts wöchentlich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Die genannten Verrechnungssätze verstehen sich am Projekteinsatzort. Reisekosten werden vom Auftraggeber erstattet, wenn Mitarbeiter von ConTexts Dienstreisen durchführen (Fahrtkosten, Unterbringungskosten, Verpflegungspauschalen). Reisezeiten sind mit vollem Verrechnungssatz zu vergüten.
Soweit der Auftraggeber eine vereinbarte Mitwirkung nicht termingerecht erbringt, hat der Auftraggeber entstehende Wartezeiten der ConTexts-Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen gemäß dem jeweiligen im Einzelvertrag vereinbarten Verrechnungssatz zu vergüten.
(4) Haftung
Die Haftung ConTexts, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit die Pflichtverletzung, die zur Schädigung geführt hat, auf fahrlässigem Handeln beruht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt sowohl für Schäden, die gesetzliche Vertreter, leitenden Angestellte oder Erfüllungsgehilfen ConTexts verursacht haben.
(5) Vermittlung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine ConTexts-Mitarbeiter in unzulässiger Weise durch Direkteinstellung abzuwerben. Kommt es zwischen einem ConText-Mitarbeiter und dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zu einem eigenständigen Arbeitsvertrag für die Zeit nach der Projektvereinbarung und geschieht dies innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Projektvertrages, so wird unwiderleglich vermutet, dass der Arbeitsvertrag aufgrund der Vermittlung von ConTexts zustande gekommen ist. Eine solche Vermittlung ist honorarpflichtig und wird mit 35% des arbeitsvertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
IV. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Oldenburg.
Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
Hinweis zum AGG:
Wir freuen uns über das Interesse an einer Zusammenarbeit mit ConTexts-Profiles GmbH & Co. KG. Selbstverständlich halten wir uns an das geltende Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG). Dass unsere Texte in der männlichen Form der Ansprache vorliegen, dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und ist frei von jeglicher Form der Ungleichstellung.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
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Zwischen dem User/Kunden der Domain und ConTexts kommt ein Vertrag wie folgt zustande:
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1. Im Internet: ConTexts hält das Angebot unter diesen Bedingungen im Internet ständig zur Annahme bereit. Durch das nachfolgende Anklicken auf der Startseite und der auf der Menüleiste enthaltenen Angebote nimmt der User/Kunde das entsprechende Angebot zu dem von ConTexts vorgehaltenen Modalitäten an. ConTexts behält sich vor, den Vertragsschluss und insbesondere konkrete Einzelaufträge zu Beweiszwecken nochmals per E-Mail, schriftlich oder per Telefax zu bestätigen. Diese Bestätigungen erfolgen im kaufmännischen Bereich als verbindliches Bestätigungsschreiben.
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2. Im sonstigen Geschäftsbetrieb: Durch mündliche, meist telefonische Einigung auf Basis des ständig vorgehaltenen Angebots von ConTexts unter diesen Geschäftsbedingungen und zu den jeweils aktuellen Preislisten. ConTexts behält sich vor, den Vertragsschluss und insbesondere konkrete Einzelaufträge zu Beweiszwecken nochmals per E-Mail, schriftlich oder per Telefax zu bestätigen. Diese Bestätigungen erfolgen im kaufmännischen Bereich als verbindliches Bestätigungsschreiben.
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§ 3 User-/Kundengebühren
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1. Für die grundsätzliche Nutzung vom Technologie-Jobboard NordWest werden von ConTexts keine User-/Kundengebühren fällig.
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2. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten der User/Kunde behaftet sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichneten Dienstleistungen von ConTexts wie z.B. die Stellenanzeigen von Arbeitsplatzbietenden und die Möglichkeiten Firmenpräsentationen zu hinterlegen.
§ 4 Stellenangebote
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1. Im Falle eines konkreten Stellenangebotes konkretisiert sich der Nutzungsvertrag zu einem konkreten Dienstleistungsvertrag mit konkreten Sendepflichten von ConTexts und konkreten Zahlungspflichten des bietenden User/Kunden. Der Vertrag kommt durch Angebot des User/Kunden und Annahme von ConTexts zustande.
2. Layoutwünsche des User/Kunden bei seinem Stellenangebot werden berücksichtigt. Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden, wird ConTexts die Stellenanzeige selbst gestalten. Texte werden in den Formaten Word, RTF, ASCII, HTML oder PDF entgegengenommen, Logos und Grafiken in den Formaten GIF, JPG, BMP, TIF oder PDFl. ConTexts behält sich vor, die entsprechenden kompatiblen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
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3. Für die Laufzeit entscheidet sich der User/Kunde. Soweit er nichts anderes angibt, gilt die Standardlaufzeit von 4 Wochen als vereinbart.
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4. Die Verträge werden immer auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich, die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
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5. Die konkreten Gebühren für die jeweilige Nutzungsdauer werden zu den im Internetangebot aufgezeigten Modalitäten fällig. Sie werden dem User/Kunde vor seinem jeweiligen Vertragsabschluss konkret am Bildschirm mitgeteilt und verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie bestimmen sich nach der jeweils aktuellen verbindlichen Preisliste von ConTexts, die der User/Kunde auch jederzeit zugeschickt bekommen kann.
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6. Der User/Kunde hat auch die Möglichkeit seine Daten in anderen Dateiformaten oder auf anderem Übertragungsweg (Telefax, Post u.a.) zu liefern. Für den hierfür zusätzlich entstehenden Aufwand werden aufgrund eines insoweit abgeschlossenen eigenen Dienstvertrages zusätzliche Gebühren fällig. Der User/Kunde hat diese gemäß der aktuellen Preisliste, dort "Handlingpauschale" genannt, an ConTexts zu erstatten.
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7. Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am Layout der Stellenanzeige möglich. Insoweit wird jedoch ein eigener Dienstvertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz, den ConTexts Dritten gegenüber berechnet.
§ 5 Unternehmensprofile
Die Unternehmensprofile geben den Auftraggebern die Möglichkeit ergänzend zu den Stellenanzeigen Informationen über das ausschreibende Unternehmen zu entnehmen und dort eine Anstellung möglicher Mitarbeiter zu bewerben. ConTexts übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Inhalte oder Richtigkeit der Darstellungen.
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§ 6 Der Nordwesten/Karriere-Service
Der Nordwesten/Karriere-Service ist eine zusätzliche kostenlose Dienstleistung von ConTexts für den User/Kunden. Diese Dienste begründen keinerlei gegenseitige Verpflichtungen. ConTexts verpflichtet sich insbesondere nicht, unter dieser Rubrik Informationen vorzuhalten, vorgehaltene Informationen vollständig oder richtig wieder zu geben.
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§ 7 Zahlungsmodalitäten
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1. Die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung festgesetzte Vergütung wird 10 Tage nach Eingang der Rechnung beim User/Kunden, jedoch spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
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2. Erfolgt die Zahlung nach den vorgegebenen Modalitäten nicht innerhalb der Frist, so ist der User/Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz der Forderung verpflichtet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt ConTexts ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug hat ConTexts einen Grund zur außerordentlichen Kündigung und ist insbesondere berechtigt, die Vertragsleistungen mit sofortiger Wirkung ohne Ankündigung einzustellen.
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§ 8 Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes der ConTexts
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1. ConTexts schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet sie nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen. ConTexts schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der vom User/Kunden gesuchten Informationen und Daten. ConTexts steht nur dafür ein, dass die Internetseite grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen User/Kunde Daten in dieses Forum einstellen werden, und welchen Nutzen die User/Kunden hieraus ziehen werden, ist nicht Gegenstand von Zusicherung von ConTexts.
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2. ConTexts steht auch nicht für die Richtigkeit der eingestellten Daten ein.
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3. Bei entgeltlichen vertraglichen Beziehungen steht die ConTexts für eine 95 %-ige Zugangsmöglichkeit während der Laufzeit ein, im Rahmen von unentgeltlichen Leistungen überhaupt nicht. Sollte sich die Zugangsmöglichkeit im Rahmen bei entgeltlichen Verträgen für die Vertragslaufzeit um mehr als 5 % vermindern, mindern sich die vertraglichen Gegenleistungen in die gleiche Prozentzahl. ConTexts haftet nicht für den durch Mangel der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Internetdienstes entstehenden oder entstandenen Schaden.
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§ 9 Haftungsfreistellung, Urheberrechte, Nutzungsmöglichkeiten und Datenschutz
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1. ConTexts hat ein Urheberrecht lediglich an den Datenbankwerken in seiner Gesamtheit gem. § 4 Abs. 2 Urhebergesetz. Urheberrechte an den eingestellten Werken und Dateien stehen den jeweiligen Inhabern zu. Jeder Inhaber eines Werks, der Dateien in das Forum der ConTexts einstellt, räumt damit der ConTexts und auch anderen User/Kunden ein einfaches Nutzungsrecht, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, ein.
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2. Jeder User/Kunde, der ein Werk einstellt, versichert damit ConTexts, dass er Inhaber des Urheberrechtes ist, oder mit Vertretungsmacht des Urhebers handelt. ConTexts kann die tatsächliche Urheberschaft des User/Kunden nicht nachprüfen und hat diese auch nicht nachgeprüft. ConTexts haftet damit einem User/Kunden, der eine Datei abruft und diese nutzt, nicht dafür, dass diesem das Nutzungsrecht von dem tatsächlichen User/Kunden auch wirksam eingeräumt wurde und weiß, dass seine eingegebenen Daten bei ConTexts gespeichert werden und bleiben.
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3. Die von User/Kunden in das Forum eingestellten Daten werden vertraulich behandelt. Der User/Kunde ist dabei einverstanden, dass die von ihm eingestellten Daten zu Bewerbungszwecken aller Art im Internet oder anderen Medien weitergegeben werden.
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4. Wer Daten in das Forum von ConTexts einstellt, stellt ConTexts und auch alle anderen User/Kunden von eventuell Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass das Nutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt wurde, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren Inhalt Strafvorschriften verletzt oder privatrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung auslöst. Der User/Kunde weiß und ist damit einverstanden, dass seine Daten zu dem vorausgesetzten Zweck gespeichert werden.
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§ 10 Konkurrenzverbot
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1. Jeder User/Kunde verpflichtet sich, keine Konkurrenzfirma zur ConTexts mit der gleichen Grundidee, sei es auch in abgewandelter Form, selbst zu betreiben, oder sich hieran zu beteiligen. Insbesondere verpflichtet er sich, hier erworbene Daten nicht für eine derartige Firma zu verwenden.
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2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung, unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenkaufes, verpflichtet sich der User/Kunde eine sofort fällige Konventionalstrafe in Höhe von Euro 25.000,- an ConTexts zu zahlen. Hierdurch werden eventuell Ansprüche auf Erfüllung und/oder Schadensersatz nicht berührt.
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§ 11 Weitergabe von Daten
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Der User/Kunde verpflichtet sich, erlangte Daten keinem Dritten weiterzuleiten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass diese nicht an Dritte ohne Einverständnis der ConTexts weitergeleitet werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese übernommene Verpflichtung hat der User/Kunde eine sofort fällige Konventionalstrafe in Höhe von Euro 25.000,- unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs an ConTexts zu zahlen. Hierdurch werden eventuell Ansprüche auf Erfüllung und/oder Schadensersatz nicht berührt. Der User/Kunde haftet ConTexts für jeden Schaden, der dieser daraus entstehen kann, dass durch unzulässige Weitergabe der Leistungen bzw. Daten der ConTexts Gewinn entgeht, oder ConTexts aufgrund von Exklusivitätszusagen u. ä. schadensersatzpflichtig gemacht wird.
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§ 12 Kooperationen von ConTexts
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Der User/Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und entsprechende Stellenangebote bzw. Lebensläufe nicht nur unter der Domain www.ConTexts veröffentlicht werden, sondern nach Entscheidung von ConTexts auch auf den Internet-Seiten oder in den Printmedien von Kooperationspartnern von ConTexts, mit denen ConTexts zur Förderung des Vertragszweckes zusammenarbeitet.
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§ 13 Schutz der ConTexts
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Die zugrundeliegende Idee, wie auch der konkrete Workflow von ConTexts ist urheberrechtlich als Werk geschützt; das Softwareprogramm und die Benutzeroberfläche ist als urheberrechtliches Werk ebenfalls geschützt. Der Name ConTexts ist eine eingetragene Marke und hat auch überwiegende Verkehrsgeltung erworben. Vor einer Nachahmung dieses Stellenmarktes oder der konkreten Erfolgsmuster von ConTexts schützen insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz und das Urhebergesetz.
Sonstiges
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1. Umgehungen dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vermittlungs- und/oder sog. Strohmanngeschäfte sind unzulässig.
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2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus mit ConTexts abgeschlossenen Verträgen ist Oldenburg.
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3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.